Derzeit treib uns ein Thema ganz besonders um. Das neue Abfallgesetz nach Vorgaben der EU.
Für uns war und ist es schon immer wichtig gewesen unsere Umwelt durch unser Tun als Gärtner nicht allzu sehr zu belasten. Dazu zählte auch immer, dass wir die Töpfe der bei uns gekauften Pflanzen zurücknehmen. Da bekommen wir oft auch Töpfe „zurück“, welche gar nicht von uns stammen. Darüber haben wir immer großzügig hinweggesehen und sie der Verwertung zugeführt. Den Aufwand, den wir durch die Rücknahme unserer Töpfe haben ist nicht klein. Sie müssen sortiert, gereinigt und desinfiziert werden, was oft teurer ist als sie zu entsorgen und neu anzuschaffen. Aber, uns war es das immer wert.
Das neue Abfallgesetz lässt jetzt all unsere Bemühungen zur Farce werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist das nicht etwa der Produzent, der die Plastiktöpfe produziert, sondern der Gartenbaubetrieb, der diese Töpfe mit Pflanzen „befüllt“. Die Kleinstunternehmerregelung war hier bislang der Hoffnungsschimmer, dass zumindest kleinere Unternehmen darum herumkommen. Nach Meinung des Zentralverband Gartenbau (ZVG) lässt sich diese Regelung, die „kleine“ Unternehmen (<10 Voll-Ak, <2 Mio. Umsatz) von den Pflichten befreit, aber nicht auf Töpfe anwenden, weil diese nicht als Verpackung, sondern als Verpackungsmaterial (!) gelten. Damit muss also jeder pflanzenproduzierende Betrieb nicht nur Erklärungen bereithalten, die belegen, dass die verwendeten Töpfe den Vorgaben der PPWR entsprechen (Konformitätserklärung), sondern auch dafür sorgen, dass auf jedem mit Pflanze verkauftem Topf künftig die Adresse des Erzeugers (und das ist der Gärtnereibetrieb) stehen muss. Und das ist heftig, denn „Bedrucken“ erfordert hohe Mindeststückzahlen und höhere Stückkosten. Etiketten aufkleben ist zeitaufwändig.
Aufwändig gesammelte Töpfe zur Wiederverwendung schließt das Gesetz von dieser Regelung aus. Wir haben keine Möglichkeit für gebrauchten Töpfe eine Konformitätserklärung abzugeben und das Bedrucken ist auch nicht möglich. Etiketten aufzukleben ist in der eh schon arbeitsintensiven Zeit unrealistisch.
Diese ausufernde Bürokratie lässt uns überlegen, ob wir am Ziel unseren Betrieb bis Ende 2029 weiter zu betreiben festhalten.
Die Stellungnahme unseres Berufsverbandes finden Sie hier: