Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen /Ladenöffnung

Liebe Kundinnen und Kunden, die Bundes- und Landesregierungen haben am Mittwoch einige Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen. Geschäfte bis zu 800 qm Fläche dürfen unter Auflage von Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat heute die genauen Voraussetzungen bekannt geben. Die Gesundheit unserer Kunden und unsere Gesundheit stehen an erster Stelle. Da wir selbst wegen des Alters und chronischer Vorerkrankungen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Ansteckung haben, ist es wichtig die empfohlenen Hygienestandarts zu erfüllen und darüber hinaus Vorkehrungen zu treffen. Dafür brauchen wir noch ein bisschen Zeit.

Auch wirtschaftliche Überlegungen spielen in diesen Zeiten eine noch wichtigere Rolle. Blumen, insbesondere Schnittblumen, werden meißt zum Verschenken gekauft. Da durch die immer noch gültige Kontaktsperre keine Besuche möglich sind, fällt dieser Geschenkanlass fast gänzlich weg. Die Bedarfsplanung ist, wegen der ausergewöhnlichen Situation und weil unsere Ware verderblich ist, sehr schwer. Daher muss alles gut überlegt sein und wir bitten Sie noch um Geduld wann uns wie wir mit der Öffnung unseres Blumengeschäfts verfahren. Wir werden Sie umgehend informieren. Bis dahin sind wir weiterhin in unserer Gärtnerei in der Hornsteige für Sie da!

 

Danke für Ihr Verständnis.

editiert am Samstag, 18. April 2020